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GEMA & die Ein Euro Jobber

Was ist denn das schon wieder?

„Die GEMA hat arbeitslose Rechtsanwälte beauftragt, die Webseiten zu kontrollieren auf unangemeldete Hörproben. Uns, sowie einen meiner Mitmusiker hat es schon erwischt! „

Die Strafen sind unverhältnismäßig hoch und belaufen sich auf ca. 25.000.- Euro und mehr je nach dem wie lange ihr schon Demos auf der HP habt und wie viele Male diese angeklickt wurden und heruntergeladen wurden! Reine Abzocke!!! Also meldet rechtzeitig an und macht das publik, damit nicht mehr von uns pleite gemacht werden!!!

Die Titel auf der Website müssen bei der GEMA angemeldet und dürfen nicht zum runterladen sein! (rechte Maus), sondern müssen gestreamt angeboten werden und nicht länger als 45 Sek. Lang!!! Auch wenn es eigene Titel sind!!! Schickt diesen Newsletter oder einen eigenen an alle Musiker, Sänger, Agenturen, die Ihr kennt und warnt sie!!!"

Ist das etwa wieder so ein unterbelichteter Hysteriker, der seinerzeit behauptete die KSK mache den Laden dicht und so eine Emailflut ausgelöst hat?

Richtig ist, dass die GEMA-Vergütungspflicht auch für die Urheber gilt – aber selbstverständlich nur für solche, die auch GEMA-Mitglieder sind. Alle anderen können ihre Songs auch auf ihrer Homepage veröffentlichen, wie es ihnen beliebt. Ob man der GEMA dennoch eine Kontrollmeldung zukommen läßt, ist Geschmackssache.

GEMA-Mitglieder müssen die Songs, die sie auf ihrer Homepage veröffentlichen und für die die GEMA die Wahrnehmungsrechte besitzt, anmelden. Die Gebühren sind jedoch äußerst moderat. Für Komponisten und Textdichter etwa beträgt die Jahresgebühr für 10 Werke ihres Repertoires -ganze Stücke wohlgemerkt, nicht nur 45-Sekunden davon- 25,- € (zzgl. 7 % USt).

Die besagte 45-Sekunden-Regelung bezieht sich auf eCommerce-Anbieter (also auch Bands, die ihre Songs auf der eigenen Homepage per download zum Verkauf anbieten). Für diese Anbieter gelten wiederum andere Vergütungssätze.

Wer’s genau wissen möchte:

http://www.gema.de/kunden/industrie/internet/coverbands.shtml#5
http://www.gema.de/media/de/online/gema_infoblatt_websites_textdichter.pdf
http://www.gema.de/media/de/online/gema_tarif_vr-w_2.pdf

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