via rebel:art gefunden.
Über den Law Blog habe ich folgende Infos erhalten:
Auch in dieser Legislaturperiode wird es nichts mehr mit einer Vollstreckung von Knöllchen aus dem EU-Ausland. Damit können Bußgeldbescheide über zu schnelles Fahren auf Autobahnen beispielsweise weiterhin im Papierkorb landen. In drei Ländern sollte man dennoch vorsichtig sein.
Vorsichtiger müssen deutsche Raser in der Schweiz, Österreich und den Niederlanden sein. Mit diesen Staaten hat Deutschland bilaterale Abkommen zur Bußgeldvollstreckung geschlossen. In vielen Fällen haben die Knöllchen vor Gericht aber keinen Bestand. In Österreich etwa wird von hinten geblitzt. In Deutschland gilt dies nicht als beweiskräftig, da der Fahrer nicht zu erkennen ist.
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rebel:art
David Shrigley
Law Blog